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   VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76   

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https://dejure.org/2019,12759
VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76 (https://dejure.org/2019,12759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2019 - 6 CE 19.76 (https://dejure.org/2019,12759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2019 - 6 CE 19.76 (https://dejure.org/2019,12759)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG

  • Wolters Kluwer

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Beförderungsrunde 2017/2018 (Beförderungsamt A 9); Bewerbungsverfahrensanspruch; Dienstliche Beurteil...

  • rewis.io

    Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenklage einer verbeamteten Fernmeldehauptsekretärin; Beförderung aufgrund dienstlicher Bewertungen; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Beförderungsrunde 2017/2018 (Beförderungsamt A 9); Bewerbungsverfahrensanspruch; Dienstliche Beurteilung; Gesamturteil; Begründung; Auswahlentscheidung; Besoldungsgruppe; einstweilige Anordnung; Heranziehen Vorbeurteilung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Wegen dieser unterschiedlichen Bewertungsskalen bedarf das Gesamturteil allerdings einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung; denn hier muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 13.14 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 17.1.2019 - 6 CE 18.2236 - juris Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin sind die Gesamturteile trotz der mehrfachen Verwendung dieses Textes jeweils in der erforderlichen Weise auf die Anforderungen für das Statusamt (A 8) bezogen und plausibel aus den Bewertungen der einzelnen Merkmale entwickelt sowie ausdrücklich unter Berücksichtigung des Auseinanderfallens von Statusamt und Arbeitsposten nicht inhaltsleer, wie die Antragstellerin meint, sondern ausreichend begründet (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 13.14 - juris Rn. 32 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 6 ZB 19.151 - S. 6).

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 6 CE 16.2406

    Zur dienstlichen Beurteilung eines von der Telekom beurlaubten Beamten im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Nach diesem Beurteilungssystem, das rechtlich nicht zu beanstanden ist (etwa BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 13 f. m.w.N.), steht für das Gesamturteil eine Skala von sechs Notenstufen mit je drei Ausprägungen (Basis, +, ++) zur Verfügung, während die Bewertung der Einzelkriterien nach nur fünf Notenstufen erfolgt (zur Zulässigkeit dieser Stufung BayVGH, B.v. 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 - juris Rn. 16; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 14 ff.).

    Nur dann, wenn es im Einzelfall Gründe geben sollte, aus denen diese Annahme nicht gerechtfertigt wäre, müsste das nachvollziehbar und plausibel besonders begründet werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 15; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 18.6.2015 - 1 B 146/15 - juris Rn. 33 ff. und B.v. 18.6.2015 - 1 B 384/15 - juris Rn. 8 ff.).

  • VGH Bayern, 26.02.2016 - 6 CE 16.240

    Konkurrentenstreit um Beförderung bei der Telekom

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Nach diesem Beurteilungssystem, das rechtlich nicht zu beanstanden ist (etwa BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 13 f. m.w.N.), steht für das Gesamturteil eine Skala von sechs Notenstufen mit je drei Ausprägungen (Basis, +, ++) zur Verfügung, während die Bewertung der Einzelkriterien nach nur fünf Notenstufen erfolgt (zur Zulässigkeit dieser Stufung BayVGH, B.v. 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 - juris Rn. 16; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 14 ff.).

    Nur dann, wenn es im Einzelfall Gründe geben sollte, aus denen diese Annahme nicht gerechtfertigt wäre, müsste das nachvollziehbar und plausibel besonders begründet werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 15; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 18.6.2015 - 1 B 146/15 - juris Rn. 33 ff. und B.v. 18.6.2015 - 1 B 384/15 - juris Rn. 8 ff.).

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151

    Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Die dagegen eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos (VG München, U.v. 29.6.2018 - M 21 K 17.3075 - BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin sind die Gesamturteile trotz der mehrfachen Verwendung dieses Textes jeweils in der erforderlichen Weise auf die Anforderungen für das Statusamt (A 8) bezogen und plausibel aus den Bewertungen der einzelnen Merkmale entwickelt sowie ausdrücklich unter Berücksichtigung des Auseinanderfallens von Statusamt und Arbeitsposten nicht inhaltsleer, wie die Antragstellerin meint, sondern ausreichend begründet (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 13.14 - juris Rn. 32 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 6 ZB 19.151 - S. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17

    Beteiligung eines möglichen Konkurrenten am Beurteilungsverfahren als Beurteiler;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Ist jedoch trotz (formaler) Ranggleichheit von Beurteiltem und Beurteiler der Eintritt einer Konkurrenzsituation ausnahmsweise tatsächlich ausgeschlossen, entfallen mit dem "bösen Schein" auch die angeführten rechtlichen Bedenken (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 10).

    Daneben soll sie aber auch solchen (amtsangemessen beschäftigten) Beamten zugutekommen, die ausweislich der beschreibenden Texte ihrer unmittelbaren Führungskräfte ein so hervorragendes Leistungsbild abgeben, dass ihre (innerhalb des Systems der Einzelnoten keine weitere Steigerung zulassenden) Bewertungen der Einzelmerkmale mit der Note "sehr gut" dieses besonders hervorstehende Leistungsbild nur unvollkommen wiedergeben (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 19).

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Der Fehler kann daher sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten selbst als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (BVerfG, B.v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - DVBl 2012, 900/902).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge der Endstufe (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Nur dann, wenn es im Einzelfall Gründe geben sollte, aus denen diese Annahme nicht gerechtfertigt wäre, müsste das nachvollziehbar und plausibel besonders begründet werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 15; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 18.6.2015 - 1 B 146/15 - juris Rn. 33 ff. und B.v. 18.6.2015 - 1 B 384/15 - juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15

    Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Nur dann, wenn es im Einzelfall Gründe geben sollte, aus denen diese Annahme nicht gerechtfertigt wäre, müsste das nachvollziehbar und plausibel besonders begründet werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 15; B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 18.6.2015 - 1 B 146/15 - juris Rn. 33 ff. und B.v. 18.6.2015 - 1 B 384/15 - juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17

    Beförderung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzung; Beurteilung des Beamten durch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird bzw. ob und in welchem Umfang der zu Beurteilende etwa höherwertig eingesetzt war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich dieser höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NW, B.v. 17.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.08

    Dienstliche Beurteilung; Quote; Quotierung; Richtwerte; Herabsetzung der

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle;

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

  • VGH Bayern, 30.03.2017 - 6 CE 17.426

    Erfolgloser Konkurrentenantrag aufgrund nicht zu beanstandender dienstlicher

  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 6 CE 15.2331

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Bewerbungsverfahrensanspruch,

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 6 CE 15.2583

    Auswahlentscheidung über die Besetzung von Beförderungsämtern

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 6 CE 18.2236

    Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer

  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 6 ZB 11.2419

    Bundesbeamter; Deutsche Bahn AG; dienstliche Beurteilung

  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle

    Die Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils dürfen mit Blick auf die im Beurteilungssystem der Telekom zu erstellenden individuellen Texte zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der zu Beurteilenden bezüglich der Einzelkriterien sowie im Hinblick auf die große Zahl der zu erstellenden Beurteilungen nicht überspannt werden (BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris).

    Damit wird in jedem Einzelfall in ausreichender Weise klargestellt, dass die erforderliche Entscheidungsfindung sowohl unter Rückgriff auf die Einzelmerkmale als auch unter Berücksichtigung der individuell festgestellten Höherwertigkeit der Tätigkeit des zu Beurteilenden stattgefunden hat (BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 30).

    Dem Senat ist aus zahlreichen vergleichbaren Streitigkeiten bekannt, dass die Note "hervorragend" zwar in der Regel, aber nicht ausschließlich an höherwertig zum Einsatz kommende Beamte mit Spitzenbewertungen vergeben wird (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 23).

  • VG Augsburg, 02.07.2019 - Au 2 E 18.2057

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Nichtberücksichtigung bei einer

    Die Note "Hervorragend" wird zwar in der Regel, aber nicht ausschließlich an höherwertig zum Einsatz kommende Beamte mit Spitzenbewertungen vergeben (vgl. hierzu und zum Folgenden BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 21 f.).

    Insbesondere hatten beide Beurteiler ein Statusamt der Besoldungsgruppe A 13 inne, sodass sich die Frage der Zulässigkeit einer Beurteilung durch ranggleiche Beamte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 16) nicht stellt.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers lässt sich der Begründung des Gesamturteils nicht entnehmen, dass die beste Notenstufe allein den höherwertig eingesetzten Beamten vorbehalten sei; vielmehr wird dort lediglich zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen der aktuellen Beurteilungsrunde nur diejenigen Beamten auf der Beförderungsliste die Bestnote "hervorragend" erhalten haben, denen die Führungskraft im Beurteilungsbeitrag - bezogen auf den jeweiligen Arbeitsposten -eine vergleichbare Leistung (also sehr gute Einzelleistungen) attestiert haben, die diese Leistung aber auf einem im Vergleich zum Antragsteller höherwertigen Arbeitsposten erbracht haben (vgl. zu einer identischen Formulierung BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904

    Erfolgloses Konkurrentenstreitverfahren

    Eine weitergehende Begründung, weshalb der Antragsteller nicht das Gesamturteil "Hervorragend" erhalten hat, ist nicht erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 24 f.).

    Die Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils dürfen mit Blick auf die im Beurteilungssystem der Telekom zu erstellenden individuellen Texte zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der zu Beurteilenden bezüglich der Einzelkriterien sowie im Hinblick auf die große Zahl der zu erstellenden Beurteilungen nicht überspannt werden (BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 25).

    Dem Senat ist aus zahlreichen vergleichbaren Streitigkeiten bekannt, dass die Bestnote "hervorragend" zwar in der Regel, aber nicht ausschließlich an höherwertig zum Einsatz kommende Beamte mit Spitzenbewertungen vergeben wird (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 6 B 1877/20

    Unterbleiben eines vorbereitenden Beurteilungsgesprächs im Rahmen der

    Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, BVerwGE 161, 240 = juris Rn. 16; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, NWVBl 2017, 302 = juris Rn. 9 ff., sowie Bay. VGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 6 CE 19.76 -, juris Rn. 16.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - 1 B 612/19

    Anforderungen an die Begründung dienstlicher Beurteilungen auf der Grundlage der

    So bereits Bay. VGH, Beschluss vom 23. April 2019- 6 CE 19.76 -, juris, Rn. 21 f.; vgl. auch schon OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 1 B 98/17 -, juris, Rn. 19.
  • VG Gelsenkirchen, 20.04.2020 - 12 L 1799/19

    Beamte Beförderung Stellenbesetzung einstweilige Anordnung dienstliche

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 10; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. April 2019 - 6 CE 19.76 -, juris Rn. 16.
  • VG München, 17.02.2021 - M 21b E 21.324

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich Nichtberücksichtigung bei einer

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich hier jeweils darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 1.3.2018 - 2 A 10/17 - BVerwGE 161, 240; U.v. 17.9.2015 - 2 C 27/14 - BVerwGE 153, 48; U.v. 11.12.2008 - 2 A 7/08 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20

    Eine Begründung für die Gesamtnotenbildung ist im Rahmen einer dienstlichen

    Da eine Beschränkung der Höchstnote für höherwertig Beschäftigte nicht den Richtlinien zu entnehmen ist und die Telekom verschiedentlich in Verfahren deutlich gemacht hat, dass auch amtsangemessen Beschäftigte im Einzelfall mit der Höchstnote "Hervorragend" bewertet wurden und werden (vgl. die entsprechenden Ausführungen etwa bei Saarländ. OVG, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 B 206/19, Juris Rn. 28; OVG NRW, Beschluss vom 14.08.2019 - 1 B 612/19, Juris Rn. 39; Bay. VGH, Beschluss vom 23.04.2019 - 6 CE 19.76 -, Juris Rn. 22; jew. für die Beförderungsrunde 2017/2018), lässt sich die Aussage, der Antragsteller habe nicht die Bestnote erhalten können, nicht dahin deuten, dass diese Notenstufe von vornherein für höherwertig beschäftigte Mitarbeiter reserviert sei; auf die Frage, inwieweit ein solches Vorgehen rechtlich zulässig wäre, kommt es mithin nicht an.
  • VG München, 25.05.2020 - M 21a E 19.5650

    Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im beamtenrechtlichen

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich hier jeweils darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 1.3.2018 - 2 A 10/17 - BVerwGE 161, 240; U.v. 17.9.2015 - 2 C 27/14 - BVerwGE 153, 48; U.v. 11.12.2008 - 2 A 7/08 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 1 B 1038/19
    VGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 6 CE 19.76 -, juris, Rn. 25.
  • VGH Bayern, 21.02.2023 - 6 CE 22.2587

    Beförderungsrunde 2022/2023 (Beförderungsamt A 9 vz+Z) bei der Telekom

  • VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstellen bei der Deutschen Telekom AG

  • VG München, 06.02.2023 - M 21b E 22.5595

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, Beförderungsrunde 2022/2023 der Hellip,

  • VG Ansbach, 16.04.2021 - AN 16 K 21.00118

    Rechtsweg für die Überprüfung einer Anlassbeurteilung einer Tarifangestellten im

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